Unsere Siegel - GOTS und IVN Best

Was die Siegel bedeuten und wie sie sich unterscheiden

Viele Stücke in unserem Shop sind zertifiziert mit den Siegeln GOTS oder IVN-Best. Was bedeuten diese Zertifizierungen?


Global Organic Textile Standard (GOTS)

GOTS ist ein international anerkanntes Siegel für die Herstellung von Textilprodukten aus ökologischen Naturfasern. Die Zertifizierung umfasst Anforderungen im sozialen Bereich sowie eine umweltschonende Produktion. Biologisch angebaute anstatt konventionelle Baumwolle ist hierbei nur eine Anforderung.

Eine GOTS-Zertifizierung ist nur für Textilien möglich, die aus mindestens 70% biologisch angefertigten Naturfasern (außer Zutaten und Accessoires) bestehen. Diese tragen dann die Kennzeichnung “hergestellt aus x% kontrolliert biologischem Anbau (kbA)/ kontrolliert biologischer Tierhaltung (kbT) Fasern” bzw. “made with x% organic materials”.

Bis zu 30% der Fasern können aus nicht biologisch angefertigten Fasern bestehen, wie z.B. konventionelle natürliche Fasern und Lyocell sowie Viscose und (recycelte) künstliche Polymer-Fasern (hier darf der Anteil nur bis zu 10 % betragen und höchstens 25 % bei Strumpfwaren, Sportkleidung und Leggings).

Des Weiteren gibt es noch eine höhere Kennzeichnungsstufe “kbA/kbT” bzw. “organic”, welche voraussetzt, dass das Textilprodukt mindestens 95 % biologisch angefertigte Naturfasern enthält (ausgenommen sind Zutaten & Accessoires).

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I Die Bio-Siegel geben Gewissheit, dass weder die ProduzentInnen noch die KundInnen mit giftigen Stoffen in Berührung kommen (Fotos: Serendipity Organics)

Bei beiden Labelstufen sind keine Fasern erlaubt, bei deren Herstellung gegen die Arbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) oder den Tierschutz verstoßen wird. Außerdem dürfen die Fasern nicht auf illegal angeeigneten Landflächen angebaut werden.

Das GOTS-Siegel im Detail

Im Folgenden möchten wir Euch die Kriterien noch etwas genauer erläutern:

Umweltkriterien

  • die Produkte aus biologisch angefertigten Fasern müssen von den Produkten aus konventionellen Fasern klar unterschieden werden können
  • für chemische Zusatzstoffe, wie z.B. Farbstoffe, gelten gewisse toxikologische und umweltrelevante Kriterien (z.B. Abbaubarkeit)
  • der Einsatz von giftigen Schwermetallen, aromatischen Lösungsmittel und genetisch veränderten Organismen (GVO) ist verboten. Eisen und Kupfer in blauen, grünen und türkisen Farbstoffen sind bis 5 % erlaubt
  • beschränkte Verwendung künstlicher Schlichtemittel, Verbot von Schwermetallen in dem Öl für die Maschinen zum Stricken und Weben
  • Chlorbleiche ist verboten, stattdessen ist Bleichmittel auf Sauerstoffbasis (z.B. Peroxide) erlaubt
  • Verbot u. a. von synthetischen Farbstoffen (Azofarbstoffe), die krebsfördernd sein können sowie Substanzen, die Erbgut schädigend oder schädigend für ein Kind im Mutterleib sein können
  • Verbot von Ätz-Druckverfahren mit aromatischen Lösungsmitteln und Plastisol-Druckverfahren mit Pthalaten und PVC
  • bei Accessoires dürfen kein Chrom, Nickel oder PVC enthalten sein
  • Betriebe benötigen ein individuelles Umweltschutzprogramm mit definierten Vorgaben zur Minimierung von Abfällen und Abwässern
  • bei Nassveredelungsbetrieben sind Protokolle über die verwendeten Chemikalien, den Wasser- und Energieverbrauch und die Abwasseraufbereitung zu führen. Notwendige Aufbereitung des Abwassers in einer Abwasserkläranlage
  • Im Verpackungsmaterial darf kein PVC sein. Verpackungsmaterialien, die aus Papier oder Pappe bestehen, müssen recycelt oder gemäß nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC/PEFC) zertifiziert sein. Notwendige Dokumentation der Transportwege – und mittel
  • Kriterien für technische Qualität und Humantoxizität
  • es gelten bestimmte Qualitätsvoraussetzungen, wie z.B. Wasch-, Licht-, Schweiß- und Reibechtheit sowie die Einhaltung von Einlaufwerten
  • von den Rohstoffen bis zum Endprodukt müssen strenge Grenzwerte bezüglich nicht erwünschten Rückständen eingehalten werden

Soziale Kriterien

Sie orientieren sich an den Kern-Arbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO):

  • freie Wahl der Beschäftigung (z.B. keine Zwangsarbeit)
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen werden geachtet
  • hygienische und sichere Arbeitsbedingungen
  • Kinderarbeit ist verboten
  • Mindestlohn
  • begrenzte Arbeitszeiten
  • keine Diskriminierung
  • reguläre Beschäftigung
  • grobe und unmenschliche Behandlung sind verboten (Zwangs- und Sklavenarbeit)
  • sozialverantwortliches Management

NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST

Dieses Siegel setzt noch strengere Voraussetzungen als GOTS. Das Siegel “IVN BEST” ist vor allem in Europa bekannt und stellt den momentan höchsten Standard im Bereich textiler Nachhaltigkeit dar. Die Richtlinien für das Qualitätszeichen hat der Internationale Verband der Naturtextilwirtschaft e.V. (IVN) aufgestellt, welche sich auf die komplette Produktionskette hinsichtlich ökologischer und sozialverantwortlicher Kriterien beziehen.

Im Folgenden werden die Kriterien zusammengefasst:

Umweltschutz

Betriebe für Naturtextilien müssen eine schriftliche Umweltpolitik festlegen, in der sie der Zertifizierungsstelle vorlegen, inwiefern sie die Entstehung von Abfällen und Umweltbelastungen minimieren und überwachen, Wasser und Energie sparen sowie Chemikalien so wenig wie möglich einsetzen und diese, wo es doch sein muss, ordnungsgemäß entsorgen.

Natur Pur

Das Gewebte oder Gestrickte ohne Zutaten (Reisverschlüsse, Knöpfe, Bündchen oder Futter) muss zu 100 % Naturfasern enthalten, die aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) oder kontrolliert biologischer Tierhaltung (kbT) stammen. Künstliche Fasern (wie Viskose, Elasthan oder Polyacryl) sind nur bei speziellen Zutaten zugelassen. Es sind keine Fasern erlaubt, bei deren Herstellung gegen die ILO Kern-Arbeitsnormen oder den Tierschutz verstoßen wird, sowie, wenn diese auf illegal angeeigneten Landflächen angebaut werden.

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I Der Schutz von Umwelt und Beschäftigten wird bei beiden Siegeln regelmäßig überprüft (Foto: Serendipity Organics)

Bio

Für den Anbau der Biofasern sind im Gegensatz zum konventionellen Faseranbau keine Pestizide und künstliche Düngemittel erlaubt. Es wird versucht, Wasser zu sparen und die Baumwolle wird mit der Hand gepflückt (um giftige Entlaubungsmittel zu vermeiden). Bei der Herstellung von tierischen Fasern, wie Wolle und Seide, muss eine artgerechte Tierhaltung sowie biologisches Futter gewährleistet werden.

Chemikalien

In allen Stufen der Produktion sind gefährliche Zusatzstoffe verboten. Es dürfen u. a. keine Substanzen verwendet werden, die krebserzeugend sein können, Erbgut schädigend oder schädigend für ein Kind im Mutterleib. Zudem sind Stoffe, die sich schwer abbauen lassen, wie z.B. Chrom, Fluor oder Chlor, verboten, welche ebenfalls krebserregend sein können. Des Weiteren ist der Einsatz von aromatischen Lösemitteln und Konservierungsmittel verboten. Auch Schwermetalle – bis auf Eisen und Kupfer in blauen, grünen und türkisen Farbstoffen bis 5 % – sind nicht erlaubt. Verbot von genetisch veränderten Organismen (GVO).

Garn

Für die Herstellung des Garns – beim Spinnen – dürfen nur Paraffinöle und Zusätze von natürlichen Rohstoffen verwendet werden. Chemische Reinigungsvorgänge sind verboten, stattdessen wird das Garn gekämmt. Zudem sind Gleitmittel und Zwirnöle verboten, die zu einer Wasserverschmutzung und Umweltbelastung führen.

Stoff

Herkömmliche Schlichtemittel, v.a. Polyvinylalkohol (PVA), führen zu einer hohen chemischen Sauerstoffbedarf Belastung (CSB-Belastung) des Abwassers. Bei BEST sind nur gewisse Schlichtemittel (Stärke und andere natürliche Substanzen) erlaubt. PVA darf anteilig nur weniger als 25 % in der Gesamtschlichte vorkommen und nur in Kombination mit natürlichen Stoffen verarbeitet werden. Die Öle der Strick- und Webmaschinen dürfen keine Schwermetalle enthalten.

Bleichen

Die Stoffe dürfen nur mit Sauerstoff (z.B. Peroxide) gebleicht werden (nicht mit Chlor, Natronlauge, Tensiden oder Wasserstoffperoxid).

Nassveredelungsbetriebe

Es muss ausführlich Protokoll über die eingesetzten Stoffe geführt und das Abwasser hinsichtlich strenger Grenzwerte kontrolliert werden.

Färben

Bei Farbstoffen und Pigmenten sind gewisse Substanzen verboten, wie z.B. aminfreisetzende Azofarbstoffe oder schwermetallhaltige Farben (außer Eisen). Bei Druckverfahren sind keine Ätz-Druckverfahren mit aromatischen Lösungsmitteln erlaubt, stattdessen sind Druckverfahren auf Basis von Wasser oder natürlichen Ölen erlaubt.

Konfektion

Beim Zusammennähen der Kleidung darf künstliches Polyester (PES) -Garn verwendet werden, um aus Nachhaltigkeitsaspekten ein zu schnelles Aufgehen der Nähte zu vermeiden. Die Fäden müssen jedoch mit Baumwolle umhüllt werden. Bei Strickgarn gilt hingegen, dass dieses nur aus Naturfasern bestehen darf. Applikationen, Taschen, Bänder, Kordeln oder Etiketten dürfen nur reine Naturfasern enthalten. Bei elastischen Bändern und Abschlussspitzen dürfen künstliche Materialen wieder aus Nachhaltigkeitsaspekten beigemischt werden, um ein schnelles Ausleiern zu vermeiden.

Metall

Knöpfe und Druckknöpfe dürfen nur aus Metall oder natürlichen Rohstoffen sein. Da Reißverschlüsse belastbar sein müssen, dürfen sie aus natürlichen Stoffen und auch als Kunststoffen (ohne PVC) bestehen. Schnallen, Knöpfe oder Reißverschlüsse aus Metall müssen chrom- und nickelfrei sein.

Verpackung und Transport

Bei Lagerung und Transport müssen die Produkte klar von konventionellen Produkten getrennt werden, um eine Verunreinigung oder Verwechslung zu vermeiden. Verpackungsmaterial mit chlorierten Kunststoffen, wie beispielsweise PVC, ist nicht erlaubt. Papier und Pappe (z.B. für Banderolen oder Hangtags) müssen aus recycelten Material oder entsprechend einem Programm für nachhaltige Forstbewirtschaftung hergestellt werden. Notwendige Dokumentation der Transportwege und -mittel.

Verbraucherschutz

Strenge Rückstandskontrolle. Chemische Labortests, ob durch Abrieb und Schweiß keine gesundheitsschädlichen Stoffe freigesetzt werden. Zudem gibt es technische Qualitätsparameter für Licht-, Wasch, Schweiß- und Reibechtheit und Einlaufwerte. Bei Babykleidung ist vor allem Speichelechtheit bedeutend.

Soziale Verantwortung

Gemäß den Kern-Arbeitsnormen der ILO müssen in den Betrieben festgesetzte Sozialstandards eingehalten werden, die regelmäßig überprüft werden, wie z.B. keine Zwangs- und Sklavenarbeit, Respektierung von Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen, sichere und hygienische Arbeitsbedingungen, keine Kinderarbeit, Mindestlohn, begrenzte Arbeitszeiten, keine Diskrimierung, Verbot von inhumaner Behandlung und sozialverantwortliches Management.

Fazit: Unterschiede zwischen GOTS und IVN Best

Die beiden Qualitätssiegel sind sich hinsichtlich ihrer Kriterien sehr ähnlich bzw. sind diese zum großen Teil identisch (für eine ausführliche Auflistung der Kriterien siehe die in den Quellen aufgeführten Manuskripte zu den jeweiligen Siegeln).


Ein wesentlicher Unterschied der “IVN BEST”-Zertifizierung zur “GOTS”-Zertifizierung ist, dass bei IVN Best textile Produkte (außer Accessoires) aus 100 % Naturfasern bestehen müssen, welche aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft (kbA/kbT) stammen.


Bei dem IVN BEST-Siegel ist der Einsatz synthetischer Fasern nicht erlaubt, eine Ausnahme stellen elastische Teile und Abschlüsse dar. Bei der niedrigeren Labelstufe des GOTS-Siegel dürfen bis zu 10% synthetische Fasern (bei Strumpfwaren bis zu 25 %) beigemischt werden.

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Beide Qualitätssiegel bieten einen hohen Standard. Im Vergleich der beiden Siegel stellt die IVN-BEST-Zertifizierung den zur Zeit höchsten Standard hinsichtlich ökologischer und textiler Nachhaltigkeit dar.
Firmen in unserem Shop mit sowohl GOTS als auch IVN BEST-Zertifikat:

 

Firmen in unserem Shop mit GOTS-Zertifikat:

 

Quellen: https://www.global-standard.org [Zugriff 24.04.20] & Global Organic Textile Standard (GOTS) (2020). Version 6.0 – 01 March 2020
https://naturtextil.de/qualitaetszeichen/gots/ [Zugriff 26.04.20] & Internationaler Verband für Naturtextilwirtschaft e.V. (IVN) (2018). NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST (IVN BEST) – Version 6.1 (rechtsverbindliche Version).

 

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